Landesverband der Elternvereinigungen an mittleren und höheren Schulen Tirols
Struktur und Zusammenarbeit
Etwa vierzig Elternvereine sind Mitglieder im Landesverband Tirol. Der Landesverband ist im Vorstand des Bundeselternverbandes vertreten.
Der Landesverband ist im Kollegium des LSR vertreten und arbeitet in diversen Arbeitskreisen des LSR mit.
Besonders zu erwähnen sind die Trefen mit dem Präsidenten des LSR und die Schulpartnerschaftsplattform für AHS.
Wir sind ein überparteilicher, konfessionell nicht gebundener Verein mit Elternvereinen aus ganz Tirol als Mitgliedern. Die Tätigkeit unseres Verbandes erstreckt sich auf das gesamte Bundesland Tirol.
Die wesentlichen Aufgaben unseres Verbandes sind:
- Die Zusammenfassung der Elternvereine an mittleren und höheren Schulen Tirols in einer gemeinsamen Dachorganisation.
- Die Unterstützung von Neugründungen von Elternvereinen an mittleren und höheren Schulen Tirols.
- Die Unterstützung der Elternvereine in Tirol bei ihrer Arbeit.
- Die Vertretung der Rechte und Interessen der Eltern gegenüber Organisationen und Behörden.
- Veranstaltung von Schulungen, Diskussionen, Informationsveranstaltungen und Mitwirkung bei schulbezogenen Veranstaltungen.
- Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen die die Schulen betreffen.
- Mitarbeit im Bundeselternverband.
Wozu braucht es eigentlich einen Elternverein?
Die Aufgaben und Ziele der Elternvereine sind je nach Art der Schule und Rechtsträgerschaft der betreffenden Schulen in den jeweiligen Statuten verschieden formuliert und gewichtet. Aus ihnen und aus der praktischen Tätigkeit der Elternvereine lassen sich vercjiedene Aufgabenbereiche erkennen.
Die Wahrung der Elterninteressen hinsichtlich der schulischen Bildung der Kinder und den mit dem Schulbesuch der Kinder zusammenhängenden Fragen:
- Wahrnehmung der Aufgaben des Elternvereines gemäß § 63 SchUG, wie z.B. Abgabe von Vorschlägen, Wünschen, Beschwerden und Stellungnahmen an der Schule.
- In Schulen ohne Schulgemeinschaftsausschuss die Bestellung des Wahlvorsitzenden und Erstattung eines Wahlvorschlages für die Wahl des Klassenelternvertreters und eines Stellvertreters.
- In Schulen, an denen ein Schulgemeinschaftsausschuss eingerichtet ist, die Entsendung der Vertreter der Erziehungsberechtigten in diesen Ausschuss.
- Die Herstellung und Pflege der Partnerschaft zwischen Elternhaus, SchülerInnen und Schule und Mitwirkung im Rahmen der Schulgemeinschaft (§ 2 SchUG).
- Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung der ihnen nach dem SchUG zustehenden Rechte.
- Unterstützung der Klassenelternvertreter bzw. der Elternvertreter im Schulgemeinschaftsausschuss bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
- Förderung des Unterrichts der die betreffende Schule besuchenden SchülerInnen durch enge Zusammenarbeit mit dem Lehrkörper.
- Wahrnehmung der Elterninteressen in Bezug auf Schulwegsicherung und Schülerbeförderung.
- Schülerbetreuung (wie Beaufsichtigung, Mittagstisch usw.) sowie in Bezug auf die Schaffung von Einrichtungen zur sportlichen Bewegung der Jugendlichen (u.a. Spiel- und Sportplätze, Turnhallen usw.).
- Beratung der Eltern in schulrechtlichen Fragen sowie in Angelegenheiten des Beihilfen- und Stipendienwesens.
- Wahrnehmung der Elterninteressen hinsichtlich der Schulbahn-, Berufs- und Studienberatung
- Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler (unter Ausschluss jeder regelmäßigen Fürsorgetätigkeit), die von öffentlichen Stellen nicht abgedeckt werden.